Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsverbindungen jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen im Geltungsbereich des bürgerlichen Gesetzbuches erbracht.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß

Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns Abweichungen und technische Änderungen sowie Zwischenverkauf vor. Alle Angebote und sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.

§ 3 Preise

Unsere Preise gelten ab Lieferort Marktgölitz.
Es gilt kein Mindestbestellwert.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen per Vorkasse an unsere Bankverbindung zu überweisen. Sollte innerhalb der vorgeschriebenen Zeit der Betrag nicht auf unserem Konto gut geschrieben sein, besteht von Seiten des Käufers keinerlei Anspruch auf die von Ihm bestellte Ware.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 6 % zu berechnen.

§ 5 Lieferzeiten

Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Am Lager vorrätige Ware wird innerhalb von wenigen Tagen versendet. Bei nicht am Lager vorrätiger Ware bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Lieferung was aber durch Vorabinfo unsererseits bekannt gegeben wird. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, daß er uns schriftlich eine vierwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung der bestellten Ware ist "ab Werk" vereinbart. Die Ware ist während des Transportes zum Kunden entsprechend gut verpackt und All-Risikoversichert.
Bei Eintreffen & Empfang ist die Ware unverzüglich auf eventuelle Transportschäden zu prüfen, auch auf versteckte Schäden (Druckschäden) und diese beim Fahrer zu reklamieren.
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden.
Die Gefahr geht mit Annahme der Ware und Quittung beim Spediteur auf den Käufer über.
Die Kosten für den Versand innerhalb Deutschlands werden dem Kunden nach bestellwert anteilig berechnet.
Ab einem bestimmten Bestellwert werden die Versandkosten von uns übernommen.

§ 7 Austausch und Rücksendung von Waren

Die Rücksendung bzw. Austausch von defekten, falschen oder anderen Artikeln wird in der Regel von uns organisiert. Der Kunde hat aber sicherzustellen daß diese Ware in einem angemessen Zustand, also nicht weiter beschädigt, bei uns wieder ankommt. In der Regel kann die Verpackung mit welcher die Austauschartikel beim Kunden angekommen sind wieder genutzt werden. Paletten, Originalverpackung, Luftpolster und diverse Folien. Ebenfalls ist sicherzustellen daß diese Ware entsprechend auf der Palette gesichert wird. Dazu genügt es die Ware mit Klebeband ausreichend an der Palette zu befestigen. Wird die beschädigte Ware nicht innerhalb 4 Wochen an uns zurückgesendet, gehen wir davon aus daß die Ware nicht defekt ist und stellen diese dem Kunden in Rechnung.

§ 8 Gewährleistung

Wir gewährleisten, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre gesamt 18 Jahre Werksgarantie auf die Heizkörper ab Auslieferung. Haftungsausschluß bei Folgeschäden. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Bei Unfrei an uns verschickte Ware wird die Annahme verweigert.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware in jeglicher Art verändert. Wir haben während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises).

§ 9 Datenspeicherung

Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 11 Gerichtsstand-Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser Geschäftssitz.
Es gilt ausschließlich das Recht des Deutschen Staates im Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 12 Schlußbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die beide Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.